- Hauptstadt:
- Nikosia (zweigeteilt)
- Int. Kennzeichen:
- CY
- Sprache
- Griechisch und Türkisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch
- Währung:
- Euro
- Zeitdifferenz zu MEZ:
- + 1h
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt einphasig bzw. 400 Volt dreiphasig; 50 Hertz, vorwiegend britische Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 13.08.2010
In den Sommermonaten brechen auf Zypern alljährlich Waldbrände aus.
Auf die entsprechenden Hinweise des „Department of Forest“ des zyprischen Landwirtschaftsministeriums, wie Brand-Notrufnummer, Vorsichtsmaßnahmen u.a. wird hingewiesen.
Sicherheit
Seit 1974 ist die Insel Zypern de
facto in die Republik Zypern (Südteil der Insel) und in die ausschließlich
von der Türkei anerkannte so genannte Republik Nordzypern (Norden der
Insel) zweigeteilt. Die beiden Landesteile werden durch die unter
UN-Schutz (UNFICYP) stehende Pufferzone „green line“ getrennt.
Seit der Aufhebung der Reisebeschränkungen zwischen dem Norden und Süden
der Insel am 23.4.2003 ist das Überschreiten der UN-bewachten
Zonengrenze an designierten Checkpoints möglich. Es wird geraten,
sich grundsätzlich von der Pufferzone abseits der Checkpoints
fernzuhalten. Die Pufferzone ist nach wie vor ein militärisch überwachtes
Gebiet und zudem teilweise vermint, daher ist besondere Umsicht und
Vorsicht geboten. Das Fotografieren von militärischen Anlagen ist
verboten und strafbar. Im Nordteil der Insel gibt es so genannte
„kontrollierte Straßen“ (Fahrtstrecken, an denen der Durchreisende
nicht anhalten darf). Das Fotografierverbot betrifft grundsätzlich
Anlagen, die unter Aufsicht der türkischen Armee stehen. Dieses Verbot
wird zumeist sehr streng gehandhabt (Arrest, empfindliche Geldstrafen).
Nach vorliegenden Informationen ist die Sicherheit ausländischer Touristen auf Zypern zurzeit nicht gefährdet, die Kriminalität ist allgemein als niedrig einzustufen. Diebstähle, besonders von Autos, sind eher ungewöhnlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Norden der Insel aufgrund der politischen Gegebenheiten (der seinerzeit ausgerufene Sezessionsstaat ist von Österreich nicht anerkannt) konsularische Hilfeleistungen der Österreichischen Botschaft Nikosia nur eingeschränkt möglich sind. Eine allfällige Hilfeleistung wird auch dadurch erschwert, dass telefonische Verbindungen zwischen der Republik Zypern und dem nicht regierungskontrolliertem Norden nur eingeschränkt funktionieren (z.B. vor allem Handys).
Einreise
Die Einreise in die Republik Zypern über die Einreisepunkte im Süden der Insel (Flughäfen Larnaka und Pafos, Seehäfen an der Südküste) ist für EU-Bürger visumfrei mit einem bei der Einreise gültigen Reisepass oder einem mit einem Lichtbild versehenen Personalausweis bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von drei Monaten möglich.
Bei der Absicht, länger als drei Monate auf Zypern zu bleiben, haben EU-Bürger
![]() | innerhalb von 8 Tagen aber der Einreise bei der Ausländerbehörde der zuständigen Polizei ein „Alien Registration Certificate“ beantragen und |
![]() | vor Ablauf der drei Monate ab Einreise bei der der zuständigen Einwanderungsbehörde (Ministry of the Interior, Civil Registration & Migration Department, Nikosia, Tel.: 00357 22 804 400, 22 804 500 Fax: 00357 22 804 598, e-mail: migration(at)cytanet.com.cy ) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. |
Sollte die Einhaltung der zweitgenannten Frist verabsäumt werden, so muss mit einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die den nicht regierungskontrollierten Nordteil von Zypern und den regierungskontrollierten Südteil trennende Pufferzone setzt sich auch 3 Kilometer in beide Richtungen ins Meer fort. Bei Überqueren der Meerespufferzone mit einem Boot wir dieses in der Regel von der türkischen Kriegsmarine abgefangen. Der Hafen von Famagusta steht unter türkischer Militärkontrolle. Die Häfen im Nordteil der Insel wurden durch die zypriotische Regierung für „geschlossen“ erklärt. Wer dort –z.B. im Yachthafen von Kyrenia – anlegt und anschließend in südliche Küstengewässer überwechselt (z.B. mit einem vorher im Süden angemieteten Boot), muss mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Benützung unzulässiger Eintrittspunkte in das Territorium der Republik Zypern rechnen.
Die zyprische Regierung behält sich das Recht vor, die Nutzung von Häfen und Flughäfen im Norden der Insel als illegale Einreise zu bestrafen.
Reisen innerhalb Zyperns (Nord-Süd, Süd-Nord):Auf der Grundlage der EU-Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.4.2004 (englischer Text hier) hat die zypriotische Regierung mit Wirkung 1.5.2004 den innerzypriotischen Reiseverkehr neu geregelt. Seit 1.5.2004 können sich legal eingereiste EU-Bürger auf der Insel frei bewegen. Der Übergang über die „green line“ ist aber nach wie vor nur an bestimmten Checkpoints möglich, die jeweils aktuell bei den zypriotischen Behörden zu erfragen sind. Offen sind zurzeit folgende Übergänge:
Nur zu Fuß: Ledra Palace in Nikosia, Ledra Street in Nikosia
Zu Fuß und mit dem Auto: Agios Dometios in Nikosia, Pergamos bei Pyla, Strovilia bei Agios Nikolaos
Nur mit dem Auto: Zodhia bei Astromeritis
Auf beiden Seiten findet jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass, für Reisen in den Nordteil der Insel mindestens 6 Monate gültig) statt. Von den türkisch-zyprischen Organen wird ein (Blatt-) Visum erteilt, das bei Rückreise in den regierungskontrollierten Teil der Insel bei den türkisch-zyprischen Organen auch wieder abgegeben werden muss.
Bisherige Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden sind entfallen. Die Verbringung von im Norden der Insel erworbenen Waren in den Süden ist durch die EU-Ratsverordnung 866/2004/EK neu geregelt (siehe "green line regulations": hier ). Waren für den persönlichen Gebrauch (jedoch nicht mehr als 40 Zigaretten und 1 Liter Spirituosen) mit einem Gesamtwert von nunmehr € 260,00 dürfen in den Südteil der Insel verbracht werden. Mit diesbezüglichen Kontrollen an den Checkpoints muss gerechnet werden.
Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.
Die Tiere sind in Käfigen zu transportieren, die gemäß den IATA-Vorschriften hergestellt sind. Nach Ankunft wird der zuständige Veterinär- oder Zollbeamter jedes Tier und seine Begleitdokumente kontrollieren. Dem Tier wird der Eingang ohne Quarantäne erlaubt, wenn es die in seinem Fall relevanten Bedingungen erfüllt.
Der zuständige Veterinärbeamte entscheidet gemäß der Bestimmungen, ob das Tier einer Quarantäne unterliegen wird, oder ob es ohne Quarantäne das Land betreten darf.
Aus EU-Mitgliedsländern stammende Haustiere dürfen in die Republik Zypern einreisen, ohne Kontrollgebühren zu bezahlen, solange alle relevanten, geltenden Bestimmungen erfüllt sind. Der Tierbesitzer ist verpflichtet, das Bezirksveterinäramt der Grenzübergangsstelle über die Ankunftszeit und -datum sowie die Nummer des Flugzeuges bzw. den Namen des Schiffes zu informieren, mit dem das Haustier in Zypern ankommt.
Weitere Informationen erteilt das zyprische Veterinäramt, Abteilung für Tiergesundheit und Soziales, Hauptquartier des Veterinäramtes, 1417 Nikosia, Tel: +357-22 805 250, Fax: +357-22 805 176, E-Mail: ANIMAL.HEALTH(at)VS.MOA.GOV.CY und HPIPIS(at)VS.MOA.GOV.CY
Hunde nachstehender Rassen dürfen in das Hoheitsgebiet der Republik Zypern nicht importiert werden: Amerikanischer Pit-Bullterrier, Tosa Inu (Japanese Tosa), Argentinische Dogge, Brasilianische Dogge.
Eine Einreise aus dem Ausland direkt in den türkisch-zyprischen Nordteil der Insel gilt für die Republik Zypern als illegal. Der im Nordteil gelegene Flughafen Erkan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird, und die nördlichen Seehäfen sind von der Republik Zypern als Eintrittspunkte auf zyprisches Territorium nicht anerkannt. Infolgedessen ist eine Überquerung der „green line“ an den Checkpoints in den regierungskontrollierten Süden mit anschließender Ausreise über einen offiziellen Eintrittspunkt in der Regel nicht möglich.
Einfuhr
Die Einfuhr von Devisen durch Personen aus
EU-Mitgliedstaaten in die Republik Zypern unterliegt keinen Beschränkungen
mehr. Landeswährung ist seit dem 01.01.2008 der EURO. Euro und Devisen
im Gegenwert von mehr als € 10.000,-- müssen bei der Ein- und
Ausreise beim Zoll deklariert werden. Travellerschecks oder Kreditkarten
(VISA, Euro-Card, Diners und American-Express) werden fast überall
akzeptiert.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf (Handgepäck oder begleitetes
Gepäck, nicht für kommerzielle Zwecke) können zollfrei eingeführt
werden (dazu gehören auch wahlweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200
Zigarren, 1kg Tabak sowie 10L Spirituosen, 90L Wein, 110L
Bier).
Personen unter 17 Jahren sind nicht zur zollfreien Einfuhr von Alkohol und Rauchwaren berechtigt.
Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.
Der Besitz auch von kleinsten Mengen von Drogen ist strafbar.
Weitere Informationen zu den Zollvorschriften können auf der Website der zyprischen Zollbehörden abgerufen werden (Department of Customs and Exercise, Michail Karaoli Street, 1096 Nicosia, Tel.: 00357 22601679 & 22601652, Fax No. 00357 22602769, E-Mail: haedquarters(at)customs.mof.gov.cy Homepage ).
Die Währung im Nordteil der Insel, der sogenannten Republik Nordzypern, ist die Türkische Lira. Der Euro wird aber als Zahlungsmittel fast überall angenommen.
Weitere touristische Auskünfte kann das Büro des "Zypern Tourismus" in Wien erteilen (1010 Wien, Parkring 20 Tel.: (01) 513 18 70 / Fax: (01) 513 18 72, E-Mail: office@zyperntourismus.at ).
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten (gemäß Gesetz über die Ausfuhr von Kulturgütern, Gesetzblatt Nr. 182(1) von 2002). In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, 1516 Nicosia, Tel:00357- 22-86 58 07, FAX: 00357-22 303 148).
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Mediterranes Klima mit heißen, trockenen Sommern und milden Wintern mit Niederschlägen (hauptsächlich von Dezember bis Februar).
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Allerdings ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten und man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden.
Vor einem allfälligen Ankauf von Grundstücken im nördlichen Teil Zyperns wird angeraten, sich eingehend mit einem gut informierten Anwalt aus der Republik Zypern über die rechtliche Situation und die einem Kauf zugrunde liegenden Rechtstitel zu beraten, da das Risiko besteht, dass allfällige Eigentumstitel umstritten sind und von Restitutionsforderungen erfasst sein könnten (vgl. dazu auch die einschlägige Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).
Im Hinblick auf eine mit 20. Oktober 2006 in Kraft getretene Strafgesetzverschärfung in der Republik Zypern betreffend unrechtmäßige Eigentumstransaktionen einschließlich Anbahnung derselben und Werbetätigkeit für derartige Transaktionen im Immobilienbereich, die ex officio mit Haftstrafen mit bis zu sieben Jahren zu ahnden sind, ist besondere Vorsicht geboten.
Gesundheit
Die Staatskrankenhäuser in Nikosia, Larnaka und Limassol sind mit neuester Technologie ausgerüstet. Privatkliniken bieten zudem eine breite Vielfalt an Versorgung. Auch die Polykliniken sind sehr gut eingerichtet. Die Medikamentenversorgung entspricht dem europäischen Standard.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Im Allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten. Direktes Leitungswasser (nicht aber Tankwasser) kann getrunken werden. Zypern hat 3 moderne Trinkwasserkläranlagen mit modernster Technologie. Das Wasser hat allerdings manchmal einen chlorierten Geschmack, weshalb einheimisches Mineralwasser oft vorgezogen wird. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Es gibt regelmäßige Busverbindungen zwischen Nikosia, Limassol, Larnaka und Paphos. Trodos und andere Bergdörfer sind ebenfalls per Bus zu erreichen. Service-Taxis sind preiswert und pendeln alle 15 bis 30 Minuten zwischen den Städten. Bei Reisen mit Privat-PKW sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Der österreichische Führerschein wird für Mietwagen anerkannt. Mindestalter ist 23 Jahre. Bei Anmietung eines Autos durch Personen unter 25 Jahren oder Führerscheinbesitz unter 3 Jahren muss über die Mietwagenfirma ein spezieller Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
Gültige österreichische Führerscheine können auf Zypern verwendet werden und müssen auch bei einem längerfristigen Aufenthalt nicht umgetauscht werden.
Achtung: auf Zypern gilt Linksverkehr sowie
Gurtenanlegepflicht, bei Motorrädern Sturzhelmpflicht (auch für den
Beifahrer). Die Obergrenze des Alkoholgehalts im Blut beträgt 0,9
Promille. Alle Fahrzeuge müssen mit zwei Warndreiecken ausgestattet
sein. Bei Unfällen ist je ein Warndreieck vor bzw. hinter dem Fahrzeug
in ausreichendem Abstand aufzustellen. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
betragen: in Städten und Ortschaften 50 km/h, Überland 80 km/h, auf
Autobahnen 100 km/h. Die Pannenhilfe ist rund um die Uhr unter der
Telefonnummer 22-313131 erreichbar. Fahrzeuge der Cyprus Automobile
Association (CAA) patrouillieren auf Hauptstrassen rund um die Uhr.
Notruf: Feuerwehr, Rettung und Polizei: 199 oder 112.
Fahrten in den Norden der Insel sind mit Privat-PKW möglich (Checkpointübergänge Agios Dometios in Nikosia, Zodhia bei Astromeritis, Pergamos bei Pyla, Strovilia bei Agios Nikolaos). Eine eigene türkisch-zypriotische Haftpflichtversicherung muss beim Checkpointübergang abgeschlossen werden. Mietwagen werden auch auf türkisch-zypriotischer Seite angeboten.
Bei Anmietung von Fahrzeugen im griechisch-zyprischen Teil der Insel sollte vor einer beabsichtigten Fahrt in den Nordteil der Insel mit der Mietwagenfirma abgeklärt werden, ob diese Fahrt vertraglich auch erlaubt ist. Gegebenenfalls ist – wie bei Privatfahrzeugen - eine eigene türkisch-zypriotische Haftpflichtversicherung am Checkpoint abzuschließen.
Im Norden angemietete Fahrzeuge können nunmehr auch in den Süden verbracht werden. Es wird aber geraten, dies ebenfalls vor Antritt der Fahrt mit der Mietwagenfirma abzuklären und eventuell eine Haftpflichtversicherung für den Süden abzuschließen.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexuelle Handlungen sind in der Republik Zypern (effektiv wirksam im Südteil der Insel) nicht strafbar, die soziale Akzeptanz für offene Homosexualität ist aber gering. Nacktbaden und Oben-Ohne-Baden, sowie Handlungen in der Öffentlichkeit, bei denen intime Körperstellen entblößt werden, ist verboten.
Im nicht regierungskontrollierten Nordteil von Zypern (sog. "TRNC"), ist eine Gesetzesänderung betr. Entkriminalisierung der Homosexualität in Diskussion, doch steht Homosexualität (unter Männern) derzeit noch unter Strafe (bis zu fünfjährigem Freiheitsentzug). Homosexualität unter Frauen wird nicht strafverfolgt.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.