- Hauptstadt:
- Laibach (Ljubljana)
- Int. Kennzeichen:
- SI
- Sprache
- Slowenisch, auch Italienisch und Ungarisch (in den Siedlungsgebieten der Minderheiten)
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Deutsch
- Währung:
- 1 Euro (EUR) = 100 Cent
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom, überwiegend Schukostecker
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 06.10.2010
Sicherheit
Es bestehen keine spezifischen Risiken für Ausländer. Laibach kann als ziemlich sichere Stadt angesehen werden, obwohl in letzter Zeit die Kriminalitätsrate merkbar gestiegen ist (vor allem Wohnungs- und Autoeinbrüche, Diebstähle). Das Photographieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Einreise
![]() | Visumspflicht: Nein |
![]() | Visum erhältlich: --- |
![]() | Reisedokumente: Reisepass, Personalausweis |
![]() | Passgültigkeit: Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. |
![]() | Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert |
![]() | Miteintragung von Kindern: Wird gleich österreichischem Recht gehandhabt |
![]() | Sonstiges: Eine Anmeldung innerhalb von drei Tagen bei den Meldebehörden ist vorgesehen, wobei diese bei Unterbringung im Hotel automatisch erfolgt. Sollte der Aufenthalt drei Monate übersteigen, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Es wird empfohlen, alleinreisenden Minderjährigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben. |
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung sowie ausländischer Währungen ist unbegrenzt.
Mit 1. Jänner 2007 wurde in Slowenien der Euro als Landeswährung eingeführt. Bis zum 28. Februar 2007 wird der Tolar von allen slowenischen Banken in Euro umgewechselt. Ab 1. März 2007 ist die Umwechslung von Tolar nur mehr bei der slowenischen Nationalbank möglich. Der Umtausch von Banknoten erfolgt unbegrenzt und gebührenfrei. Münzen können bei der slowenischen Nationalbank bis Ende 2016 gewechselt werden.
Für Reisen von Hunden, Katzen und Frettchen werden einheitliche Tier-Reisepässe verwendet, in welchen bestätigt sein muss, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ebenso muss das Tier entweder über einen Mikrochip bzw. während einer 8-jährigen Übergangsfrist über eine klar ersichtliche tätowierte Nummer verfügen.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung sowie ausländischer Währungen ist unbegrenzt.
Kunstgegenstände sowie Gegenstände, die älter als 100 Jahre sind, dürfen weiterhin nur mit einer Sondergenehmigung des Kulturministeriums ausgeführt werden (Schutz des nationalen kulturellen Erbes).
Seit 1. Mai 2004 gelten dieselben Ausfuhrbestimmungen wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Die Ausnahme betreffend die Beschränkung der Einfuhr von Tabakwaren nach Österreich bleibt jedoch weiterhin aufrecht!
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Gemäßigtes kontinentales Klima mit warmen Sommern und kalten Wintern.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Westeuropäischer Standard
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Jedoch sind Gebiete in Slowenien meningitisgefährdet, besonders in den Wäldern besteht gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen. Eine Schutzimpfung gegen FSME ist anzuraten
Vorsicht
Vorsicht wegen der Zeckengefahr. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
In größeren Städten in Slowenien sind ausreichend Taxis verfügbar, die vergleichsweise günstig sind. Bei Autofahrten sind der Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Es gelten 0,5 Promille, für Berufskraftfahrer 0,0 Promille. Vorhandene Sicherheitsgurte müssen angelegt werden (auch auf den Rücksitzen), die Benutzung von Mobiltelefonen ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Das Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet werden. Vom 15. November bis zum 15. März besteht für PKW die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden.
Bei Verkehrsdelikten kann die Aburteilung durch einen Schnellrichter unter möglicher Abnahme des Reisepasses auch erst am Folgetag erfolgen. Geldstrafen sollten sofort bezahlt werden, wobei bei sofortiger Zahlung der Betrag zur Hälfte geringer ist.
Polizeinotruf: 113
Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften 50 km/h, auf Landstraßen / Schnellstraßen 90 bzw. 100 km/h. Auf Autobahnen: 130 km/h.
Seit 1.7.2008 benötigen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen in Slowenien eine Vignette. Damit wird für diese Fahrzeuge das bis dahin geltende Mautsystem ersetzt.
Derzeit sind Vignetten u.a. beim ÖAMTC, beim slowenischen Automobilclub AMZS sowie bei der slowenischen Post und an Tankstellen wie folgt erhältlich:
a) Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht vom max. 3,5 t
- Sieben-Tage-Vignette für EUR 15,--
- Ein-Monats-Vignette für EUR 30,--
- Der Preis für die Jahresvignette wurde von EUR 55,-- auf EUR 95,-- angehoben.
- Die Halbjahresvignetten wurden abgeschafft.
a) Motorräder
- Sieben-Tage-Vignette für EUR 7,50
- Halbjahresvignette für EUR 25,--
- Jahresvignette für EUR 47,50
Aktuelle Preisinformationen können Sie auch der Homepage
der slowenischen Autobahngesellschaft DARS entnehmen.
Hinsichtlich der mautpflichtigen Strecken wird empfohlen, die Websites
der slowenischen bzw. österreichischen Autofahrerclubs zu konsultieren:
Homepage des slowenischen Autofahrerclubs AMZS
Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen, Busse und LKW muss an den Mautstationen wie bisher eine streckenabhängige Straßengebühr entrichtet werden.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Slowenien nicht strafbar.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Tourismusinformation
über Slowenien
in slowenischer, englischer, deutscher und italienischer
Sprache