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Länderinfos

Montenegro

Hauptstadt:

Podgorica 

Int. Kennzeichen:

ME 

Sprache

Montenegrinisch/Serbisch, lokal auch Albanisch, Bosnisch, Kroatisch 

Gängige Fremdsprachen:

Englisch, Deutsch 

Währung:

1 Euro = 100 Cent 

Elektrischer Strom:

220 Volt/50 Hertz 

Besondere Hinweise

Letzte Aktualisierung: 19.08.2010

Sicherheit

Keine besonderen Vorsichtsmassnahmen erforderlich.

Einreise

Einreise mit Österreichischem Reisepass als auch Personalausweis möglich.

Bei Einreise mit Reisepass beträgt die genehmigte Aufenthaltsdauer ohne Visum 3 Monate; der Reisepass muss mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Bei Einreise mit Personalausweis beträgt die genehmigte Aufenthaltsdauer ohne Visum 1 Monat; der Personalausweis muss mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

In den Pass der Eltern eingetragene Kinder können zusammen mit den Eltern in Montenegro einreisen, die derzeit in Österreich geltende Regelung wird akzeptiert (bestehende Kindereintragungen sind noch bis einschließlich 14.6.2012 gültig. Der Pass, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, behält je- doch die bis zum Ablaufdatum vorgesehene Gültigkeit).

Reisende mit einem gültigen Schengenvisum oder einem gültigen Visum für die USA können sich bis zum Ablauf ihres Schengenvisums bzw. Visums für die USA oder maximal 7 Tage ohne Visum in Montenegro aufhalten.

Ausländer sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft bei der Polizei zu melden, wenn sie vorhaben, mindestens 3 Tage in Montenegro zu bleiben.

·        Bei Aufenthalt in einem Hotel oder anderen kommerziellen Unterkunftsmöglichkeiten übernimmt das Hotel bzw. der Vermieter die Meldepflicht.

·        Bei privater Unterbringung wäre das Formular N13 (erhältlich in Buchhandlungen, Obr. br. 13) auszufüllen (Angaben zur Person, Dauer des Aufenthalts usw.) und bei der nächsten Polizeistation bestätigen zu lassen. Sie erhalten dann einen bestätigten Abschnitt, welcher während der Dauer des Aufenthalts mitzuführen ist.

Ökogebühr für Personen- und Lastkraftwagen:

Für ausländische Kraftfahrzeuge ist die Ökogebühr, die für ein Jahr gültig ist, an den Grenzübergängen zu zahlen:

PKW bis 9 Sitze (inkl. Fahrzeuglenker) EUR 10,--
PKW mehr als 9 Sitze (inkl. Fahrzeuglenker) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 5 Tonnen EUR 30,--
PKW mehr als 9 Sitze (inkl. Fahrzeuglenker) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 5 Tonnen EUR 50,--
LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen EUR 80,--, über 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen EUR 100,-- und über 12 Tonnen EUR 150,--

Einfuhr

Zollfrei eingeführt werden dürfen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch. Gemäß den montenegrinischen Zollbestimmungen haben ausländische Reisende mit Wohnsitz im Ausland anlässlich ihrer Einreise nach Montenegro den montenegrinischen Zollorganen mündlich alle Gegenstände bekannt zu geben, die über den Rahmen des gewöhnlichen Reisegepäcks hinausgehen. Bei Notebooks, Video, Handys und anderen elektrischen Geräten sollte eine schriftliche Bestätigung des Zollorgans verlangt und bis zur Ausreise aufbewahrt werden.

Amateurradiostationen dürfen nicht ohne Erlaubnis der montenegrinischen Agentur für Telekommunikation eingeführt werden.

Die Einfuhr von Waffen und Munition, außer zu organisierten Jagd- oder Sportzwecken, ist verboten.

Bestimmungen über die Beschränkung zur Einfuhr von Lebensmitteln:

Die Mitnahme von Lebensmitteln im persönlichen Reisegepäck für den eigenen Verbrauch während der Reise ist gestattet. Für andere Lebensmittel werden an den Grenzübergängen Informationsschilder auf- gestellt (Baby- und Kindernahrung, Diätkost, usw.). Folgende Mengen können importiert werden:

Alkoholische Getränke in der Originalverpackung: 2 Liter
Spirituosen in der Originalverpackung: 1 Liter
Frische Früchte und Gemüse (ausgenommen Kartoffel), insgesamt max. 5 kg
Die Einfuhr von Fleisch- Fisch und Milchprodukten ist verboten

Eingeführt werden dürfen weiters:

200 Stk. Zigaretten oder
50 Zigarren oder
100 Zigarillos oder
250g Tabak, insgesamt
1 Parfum bis 50g
1 Eau de Toilette bis 0,25l.

Die Einfuhr von lebenden Tieren (Haustieren), Produkten tierischer oder pflanzlicher Herkunft ist ver- boten, außer es kann ein Zertifikat über den Gesundheitszustand bzw. Sicherheit der Produkte vorge- wiesen werden.

Folgende Kleinmengen pflanzlicher Produkte sind zur Einfuhr erlaubt:

Max. 1 Bouquet oder 1 Strauß Schnittblumen oder gepflückte Pflanzen
Blumen- oder Gemüsesamen in der Originalverpackung, max. 100g
Blumenzwiebel oder Setzlinge für Zierpflanzen, max. 3kg
Max. 3 Stk. Zimmer- oder Topfpflanzen (ausgenommen Bonsai)
Max. 10 Stk. Balkonblumen oder Zierbüsche
Verpackte frische Früchte und Gemüse (mit Ausnahmen von Kartoffeln): 5 kg
Trockene Früchte, Trockengemüse, getrocknete Pilze, Kaffee, Gewürze, Tee: insgesamt 1 kg

Die Einfuhr von Landeswährung (EUR) und/oder Fremdwährung bis zu einem Gesamtgegenwert von EUR 10.000,- sind ohne Deklaration erlaubt. Kreditkarten und ähnliche bargeldlose Zahlungsmittel müssen bei der Einreise dem Zoll gemeldet werden.

Ausfuhr

Die Ausfuhr von Landeswährung (EUR) und/oder Fremdwährung bis zu einem Gesamtgegenwert von EUR 10.000,- sind ohne Deklaration erlaubt.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

Klima

Mediterranes Klima an der Küste mit durchschnittlich wärmeren Temperaturen und Mittelmeervegetation. Im gebirgigen Norden kontinentales Klima mit ausgiebigen Schneefällen im Winter.

Ratschläge

Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.

Gesundheit

Die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern entspricht nicht dem europäischen Standard, so dass eine angemessene Betreuung von Notfall-Patienten manchmal nur notdürftig gesichert ist.

Impfungen

Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Vorsicht

Die hygienischen Verhältnisse entsprechen meist nicht dem europäischen Standard. Das Leitungs- wasser sollte nicht getrunken werden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.

In Montenegro gibt es zahlreiche, auch giftige Schlangenarten. In der warmen Jahreszeit wird daher bei Wanderungen in den Bergen und im hohen Gras entsprechendes Schuhwerk empfohlen.

Versicherung

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Verkehr

Die österreichische „Grüne Versicherungskarte“ ist gültig und bei der Einreise an den Grenzübergängen vorzuweisen. Die Grünen Karten mit der neuen Länderkennung SRB für Serbien gelten auch in Montenegro. Sollte keine „Grüne Versicherungskarte“ vorliegen, muss an den Grenzübergängen eine Kfz-Haftpflichtversicherung (Kosten für PKW: EUR 15,00, gültig für 15 Tage; EUR 41,00, gültig für 1 Monat) abgeschlossen werden.

Das auf den Straßen Montenegros vorherrschende Fahrverhalten ist im Allgemeinen aufgrund einer höheren Risikobereitschaft der Straßenverkehrsteilnehmer demjenigen in Österreich nicht vergleichbar. Umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr ist daher dringend angeraten.

Bei Verkehrsübertretungen von Ausländern kann es zu Festnahmen kommen, bei Unfällen, vor allem mit Personenschaden, erfolgt meist eine Inhaftierung.

Im Falle von Behördenhandlungen in Folge eines Straßenverkehrsvorfalls kann mit einem fairen Verfahren nicht immer gerechnet werden. Diesbezüglich wird österreichischen Staatsbürgern daher empfohlen, mit der Österreichischen Botschaft in Podgorica Kontakt aufzunehmen.

Einige Straßenabschnitte sind in Montenegro mautpflichtig: so z.B. der Tunnel Sozina (zwischen Podgorica und Sutomore) sowie Straßen in den diversen Nationalparks.

Die Autofähre in der Bucht von Kotor ist ebenfalls kostenpflichtig. Betriebszeiten: ununterbrochen 5.00-24.00 Uhr; stündlich 24.00-5.00 Uhr

Abfahrt von Kamenari zwischen 24.00-5.00 Uhr: Zu jeder vollen Stunde (0:00, 1:00…)

Abfahrt von Lepetani zwischen 24.00-5.00 Uhr: Zu jeder halben Stunde (0:30, 1:30…)

24-Stundenhotline (englisch und montenegrinisch) des montenegrinischen Autofahrerclubs AMSCG (Auto moto savez Crne Gore): +382 20 234 999

Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges

Bilaterale Straßengüterverkehrs- und Sozialversicherungsabkommen, Straßenpersonen- , Verkehrs- und Investitionsschutzabkommen sowie Vereinbarungen zur wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen, industriellen, technischen und technologischen Zusammenarbeit waren mit der Staatenunion Serbien und Montenegro in Kraft und gelten seit der Unabhängigkeit Montenegros vom Juni 2006 zwischen Österreich und Montenegro gemäß BGBI III Nr. 124/2007 weiter.

In Montenegro gibt es derzeit keine spezifischen, gesetzlichen Regelungen zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist jedoch als gering einzustufen.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.

Zusatzinformationen

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