- Hauptstadt:
- Tripolis (inoffiziell)
- Int. Kennzeichen:
- LY
- Sprache
- Arabisch
- Gängige Fremdsprachen:
- vereinzelt Englisch, seltener Italienisch
- Währung:
- 1 libyscher Dinar (LYD) = 1000 Dirham Der libysche Dinar ist nicht konvertibel
- Information zur Zeitdifferenz:
- keine während der Sommerzeit in Europa +1 h außerhalb der Sommerzeit
- Elektrischer Strom:
- 220 V, starke Stromschwankungen
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 25.10.2010
Geschäftsreisenden oder solchen Personen, die die Ausübung einer Berufstätigkeit in Libyen beabsichtigen, wird dringend davon abgeraten, mit einem für touristische Zwecke ausgestellten Visum nach Libyen zu reisen. Ein solcher Versuch kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen (u.a. Abnahme des Reisepasses, Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise).
Weitere Hinweise:
Am 10. März 2008 bekannte sich die Terrororganisation "Al-Quaida im islamischen Maghreb" zur mutmaßlichen Entführung von zwei österreichischen Touristen Ende Februar, die zuletzt im Grenzgebiet von Tunesien und Algerien gewesen sein sollten. Da weitere gewaltsame Terroraktionen dieser Gruppe, auch gegen "Ausländer", nicht ausgeschlossen werden können, wird bei Reisen in den Maghreb-Ländern zu besonderer Aufmerksamkeit, Vorsicht und situationsgerechtem Verhalten geraten.
Sicherheit
Partielle Reisewarnung für alle Saharagebiete
Werden trotz Reisewarnungen Reisen in diese Gebiete unternommen, sollten alle Grenzregionen (zu Algerien, Niger, Tschad, Sudan und Ägypten) großräumig gemieden werden und Reisen niemals als Individualreisen stattfinden und nur in Form von geführten Touren mit offiziell zugelassenen lokalen Veranstaltern und in Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden unternommen werden. Unbegleitete Fahrten und Fahrten abseits gesicherter Pisten sollten unbedingt unterlassen werden.
Es wird vor Reisen in alle Saharagebiete gewarnt.
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Von Reisen in die Grenzgebiete zum Tschad und Sudan wird weiterhin nachdrücklich abgeraten. Reisen in und durch libysche Ölfördergebiete bedürfen einer speziellen Genehmigung und sollten besser vermieden werden.
Insbesondere Reisen in die Wüstenregionen sind besonderen Beschränkungen unterworfen. Reisenden wird daher dringend empfohlen, mit dem Reiseveranstalter bzw. über diesen mit der libyschen Partnerfirma des Veranstalters Rücksprache zu halten. Erfahrungsgemäß kann es kurzfristig zu Änderungen der Verfügungen der lybischen Behörden kommen.
Grundsätzlich ist Libyen nicht auf Individualtourismus eingestellt. Reisen mit dem PKW, speziell Wüstendurchquerungen, sind führungspflichtig, d.h. dass libysche Begleiter mitgenommen werden müssen.
Für einige Gebiete besteht zusätzlich zur Führer- auch eine Fahrgenehmigungspflicht, welche in der Regel vom einheimischen Führer oder Reisebüro besorgt wird.
Reisebeschränkungen (betroffen z.B. immer wieder die südwestliche Grenzstadt Ghat - Ausgangspunkt für Fahrten durch den Akakus) und die Bewilligungspflichten werden oft nur den libyschen Reiseveranstaltern bekannt gegeben. Aktuelle Informationen sollten unbedingt beim jeweiligen Reiseveranstalter eingeholt werden.
Reisenden wird dringend empfohlen, sich ständig über die regionalen Entwicklungen auf dem Laufen- den zu halten und gegebenenfalls vor Antritt ihrer Reise mit der Österr. Botschaft Tripolis telefonisch oder schriftlich in Kontakt zu treten.
Reisenden wird angeboten, die Botschaft über ihre Reisedaten und -routen sowie Namen der Teil- nehmer und eventuelle Kontaktmöglichkeiten in Libyen in Kenntnis zu setzen.
Anweisungen von Sicherheitsorganen, auch solchen in
Zivil ist unbedingt Folge zu leisten. Größere Menschenansammlungen und
Demonstrationen sollten gemieden werden.
Kleinkriminalität (Autoeinbrüche, einfacher Diebstahl etc.) ist häufig,
Gewaltverbrechen sind selten. Einige Fälle von Carjacking wurden
bekannt. Einzelreisenden wird abgeraten bei Dunkelheit zu fahren oder im
Auto zu übernachten. Im Süden und Osten des Landes gibt es noch aus
den letzten Kriegen verminte Wüstengebiete. Entlang der Landesgrenzen
gibt es nicht näher definierte Sperrzonen. Gewisse Gebiete,
insbesondere die Tibesti-Region (Dohone) wurden neu vermint
(Anti-Personen und Anti-Fahrzeugminen). Auf das erhöhte
Sicherheitsrisiko bei Reisen in diese Gebiete wird nachdrücklich
hingewiesen.
Eine besondere Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist dringend geboten. Verhalten und Kleidung sollten den lokalen Gepflogenheiten entsprechen. Es gilt absolutes Alkoholverbot. Die Bevölkerung ist Ausländern (Gästen) gegenüber freundlich eingestellt und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten hilfsbereit.
Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung wie Brücken, Ölan- lagen, Straßen, etc. ist streng verboten. Verbote sind jedoch oft nicht durch entsprechende Hinweis- tafeln ersichtlich. Missachtung kann zu großen Unannehmlichkeiten führen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, vorher Wächter oder Polizisten zu fragen. Personen sollten grundsätzlich nur mit deren Zustimmung fotografiert werden. Filmaufnahmen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Videoauf- nahmen werden in gewissem Rahmen toleriert.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begibt, muss sich der Ge- fährdung bewusst sein. Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese auch während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
Österreichische Staatsbürger benötigen ein Visum, das bei der für Österreich zuständigen libyschen Vertretungsbehörde in Wien beantragt werden muss. Der Reisepass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein. Eine beglaubigte Übersetzung des österreichischen Reisepasses in die arabische Sprache wird verlangt.
Gemäß vorliegenden Informationen muss die Datenseite des Reisepasses von einem gerichtlich beeideten (zertifizierten) Übersetzer auf einem Blatt, das nicht größer ist als eine Reisepass-Seite, übersetzt und dieses Papier ganzflächig (nicht wieder entfernbar) in den Reisepass geklebt werden. Das anzubringende Siegel des Übersetzers soll zum Teil über das eingeklebte Blatt und zum anderen Teil auf die gegenüberliegende Reisepass-Seite reichen. Es werden erfahrungsgemäß auch Übersetzungen akzeptiert, die mittels Einstempelung in den Reisepass erstellt werden; die Eintragung der übersetzten Daten erfolgt in diesen Fällen handschriftlich. Auch in diesem Fall ist ein Siegel des Übersetzers erforderlich.
In der Vergangenheit ist es zu Zurückweisungen von Inhabern österreichischer Reisepässe ohne Übersetzung in die arabische Sprache gekommen.
Einzelreisende Touristen bzw. Touristengruppen müssen bei der Beantragung eines libyschen Visums eine Buchungsbestätigung eines amtlich zugelassenen libyschen Reisebüros vorlegen. Diese kann bei österreichischen Reiseagenturen (Partnerbüros) erlangt werden. Bei der Visabeantragung ist genau an- zugeben, an welchem Grenzübergang die Einreise nach Libyen erfolgen wird. Libysche Reisebüros, die Buchungsbestätigungen ausgestellt haben, sind verpflichtet, ihre Kunden am angegebenen Grenzüber- gang abzuholen.
Visaerteilung in und Einreise mit Reisepässen, die israelische Stempel aufweisen, wird libyscherseits regelmäßig verweigert.
Österreichische Reisende nach Libyen müssen den Gegenwert von mindestens LYD 500,-- (rund EUR 350,--) in Fremdwährung vorweisen können.
Von letzterer Verpflichtung ausgenommen sind:
![]() | Besucher, die ein Visum für eine offizielle Mission erhalten haben |
![]() | die ein Visum für ein von der Regierung unterstütztes Studium erhalten haben |
![]() | die im Besitz einer offiziellen Regierungseinladung sind |
![]() | die von Libyern eingeladen werden, welche Unterhalt und medizinische Versorgung über- nehmen |
Vor der Abreise, jedoch spätestens fünf Tage nach der Einreise ist der Reisepass den libyschen Ein- wanderungsbehörden zur Vidierung (Dreiecksstempel) vorzulegen, ansonsten ergeben sich Schwierigkeiten/Strafzahlung bei der Ausreise. Bei Gruppenreisen wird das im Regelfall vom Veranstalter veranlasst.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Visaerteilung für Touristen, welche sich mit eigenem Geländewagen od. Motorrad in Libyen fortbewegen wollen, restriktiv gehandhabt wird (Fälle von Zerstörung von Kulturgütern, gesteigerte Unfallgefahr, Risiko von z.T. brutalen Raubüberfällen). Die zitierte Vorgangsweise ist - wie auch andere Vorschriften - laufenden Änderungen - zumeist ohne vor- herige Ankündigungen - durch die libyschen Behörden unterworfen.
In jüngster Zeit wurden auch wieder Visa für Touristen bei der Einreise ausgestellt. Es wurde dabei (nur bei Touristen!) auch auf die oben beschriebene Übersetzung der Passdaten verzichtet. Diese Form der Visaausstellung ist an mehrere Voraussetzungen - darunter die Anwesenheit eines Vertreters des ein- gebundenen libyschen Reisebüros an der Grenzstation - gebunden. Außerdem sind dabei die Grenzorgane berechtigt zu überprüfen, ob der Tourist über eine gültige Kreditkarte oder Bargeld in Höhe von mind. USD 1.000,- oder Gegenwert in konvertibler Fremdwährung verfügt. Nähere Auskünfte dazu, auf diesem Weg zu einem Einreisevisum zu gelangen, können nur die Reisebüros erteilen.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Devisen ist erlaubt, jedoch deklarations- pflichtig.Die Mitnahme von € bzw. USD in bar sowie von Travellerschecks wird empfohlen. Wechselmöglichkeiten nur in Großstädten. Umtauschbelege sind bis zur Ausreise aufzubewahren. Kreditkarten werden in Libyen nur ganz vereinzelt angenommen!
Mit zunehmendem Tourismus ist es in einzelnen Hotels der oberen Kategorie in den Städten Tripolis, Benghazi und Sirte nunmehr möglich, mit VISA-noch seltener Master-Karte (jedoch keine anderen Kreditkarten) zu bezahlen oder zumindest Bargeld an Automaten zu beheben.
Absolutes Einfuhrverbot besteht für jegliche Form von Drogen, Alkohol und Schweinefleisch. Bei Zu- widerhandlung - wie Mitnahme von Alkohol im Gepäck - muß mit der Abnahme des Reisepasses, einer u.U. längeren Gerichtsverhandlung und Geldstrafen gerechnet werden. Insbesondere der Besitz von und Handel mit Drogen wird strengstens verfolgt und mit langen Haft- und hohen Geldstrafen geahndet. Verboten ist ferner die Einfuhr von jeglicher Art von Propagandamaterial und von Zeitschriften. Mit der Konfiskation derartiger Gegenstände bzw. der Zurückweisung an der Grenze bei deren Vorhandensein muß gerechnet werden. Einfuhrbeschränkungen für elektronische Geräte bestehen nach wie vor, wurden in letzter Zeit aber jedenfalls bei Notebooks u.ä. nicht bzw. nur in Einzelfällen zur Begründung einer möglicherweise auch aus anderen Gründen erfolgenden Einreiseverweigerung exekutiert. Die vorübergehende Einfuhr von touristischer Fotoausrüstung ist üblicherweise problemlos.
Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist bis zum deklarierten Einfuhrbetrag abzüglich der umgetauschten Beträge möglich. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist genehmigungspflichtig, wobei die Klassifizierung als "Antiquität" oft von der Ansicht des Zollbeamten abhängt. Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Bruchstücken, versteinertem Holz und Ähnlichem, speziell aus der Wüste, ist verboten. Die Botschaft rät dringend von derartigen Aktivitäten ab, mit Beschlagnahme der Fundstücke, Zurückhaltung oder Festnahme bei der Ausreise und Gerichtsverfahren muß gerechnet werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
In der Küstenregion (3-5 km schmaler Küstensaum) mediterranes Klima mit heißen Sommern und z.T. hoher Luftfeuchtigkeit; daran anschließend Vorwüstenklima in einem ca. 50 km breiten Streifen; im Rest des Landes extrem trockenes Wüstenklima mit hohen Temperaturunterschieden.
Ratschläge
Es besteht lediglich mit einer geringen Anzahl von europäischen Mobilnetzbetreibern (Österreich: T-Mobile und A1 - Vertragstarife, nicht jedoch Wertkartenhandys!) ein Roaming-Abkommen. Alle anderen Netze funktionieren in Libyen nicht.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden. Aufgrund der starken Sonnenein- strahlung sollte auf einen entsprechenden Schutz der Augen und der Haut geachtet werden. Die Sommermonate eignen sich nur für einen Aufenthalt an der Küste. Die beste Reisezeit für den Saharatourismus ist im Herbst (Oktober, November) bzw. im Frühjahr. Von Wüstenfahrten in den Sommer- monaten ist abzuraten (große Hitze, Gefahr von Schlangen- und Skorpionbissen). Die in allen nicht-europäischen Standard aufweisenden Ländern einzuhaltenden Vorsichtsmaßnahmen (Meiden von offenen Getränken, Eiswürfel, ungeschältem Obst, Salaten etc.) gelten auch für Libyen.
Gesundheit
In den Küstenregionen ist die ärztliche Versorgung im allgemeinen zufriedenstellend, im Landesinneren verfügen nur größere Siedlungen über ärztliche Einrichtungen. Medikamente gegen alle gängigen Beschwerden sind erhältlich. Voraussichtlich erforderliche Medikamente sollten in genügender Menge mitgeführt werden (Notfallreserve!).
Hinsichtlich einzelner Fälle von Beulenpest östlich von Tobruk gibt es keinerlei neuere offizielle Informa- tionen. Die WHO wurde von den libyschen Behörden eingeschaltet; sie hat keine spezifische Warnung ausgegeben.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Gelbfieber- infektionsgebiet. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/ Polio, Hepatitis A und B, Typhus) werden nachfolgende Stellen für vorbeugende Impfungen für Individualtouristen und bei längren Aufenthalten empfohlen:
![]() | Gesundheitsamt der Stadt Wien, MA16; 1010 Wien, Zelinkagasse 9, Impfstelle für Auslands- reisende |
![]() | Reisemedizinisches Zentrum, 1040 Wien, Favoritenstraße 32 |
![]() | Zentrum für Reisemedizin, Gruppenpraxis der Fachärzte für spezifische Prophylaxe und Tropen- medizin, Zimmermanngasse 1a, 1095 Wien |
![]() | Institut für Reise- und Tropenmedizin, 1080 Wien, Lenaugasse 19 |
![]() | ARGE Arbeitsmedizin, Arbeitsmedizinisches Zentrum, 1060 Wien, Lehargasse 3 |
Malariaprophylaxe ist nicht notwendig. Malariaprophylaxe wird von residenten Ausländern nicht praktiziert. Bitte vor Antritt der Reise aktuelle Informationen erfragen.
Vorsicht
Auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen ist zu achten. Offene Getränke, Eiswürfel, ungeschältes Obst und Salate sollten gemieden, Leitungswasser nicht, Mineralwasser nur aus verschlossenen Flaschen konsumiert werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Eine in Libyen durchgeführte Kranken- behandlung ist an Ort und Stelle in bar zu bezahlen (ev. in Devisen). Der Abschluß einer Reise- bzw. Zusatzversicherung für den Krankheitsfall zur Deckung allfälliger Arzt-, Spitals- und Krankentransport- kosten wird unbedingt angeraten. Dies gilt vor allem auch für Krankenrückholtransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Überland-Busverbindungen (Sammeltaxis) gibt es zwischen allen großen Siedlungen im Land. Die Fahrpläne werden flexibel gehandhabt. Innerstädtische öffentliche Verkehrsmittel existieren nur in Form von Sammeltaxis. Normale Taxis sind jederzeit verfügbar und kostengünstig, aber nicht immer verkehrs- sicher. Die Hauptverbindungsstraßen und wichtigere Nebenstraßen sind in relativ gutem Zustand. Kleinere Nebenstraßen sind hingegen meist Pisten, für die ein Geländewagen und entsprechende Fahrkenntnisse erforderlich sein können. Die Straßenschilder sind - wenn überhaupt vorhanden - ausschließlich in arabischer Sprache. Bei Autofahrten ist Vorsicht angeraten, da die Straßenverkehrs- regeln selten eingehalten werden. Nachtfahrten über Land sind unbedingt zu vermeiden, da Fahrzeuge z.T. ohne Beleuchtung unterwegs sind. Vor allem im Landesinneren kann es vorkommen, daß Kamele die Straße als Schlafplatz wählen und schwerste Auffahrunfälle verursachen. Bei Verkehrsunfällen - insbes. bei solchen mit Verletzten - ist unbedingt die Polizei hinzuzuziehen. Die Schuld an Unfällen wird oft dem Ausländer angelastet, der unter Umständen auch mit einer Gefängnisstrafe rechnen muß. Der internationale Führerschein ist für einen touristischen Aufenthalt in Libyen ausreichend. Bei längeren Aufenthalten ist die Beantragung eines libyschen (arabisch-sprachigen) Führerscheines unumgänglich. Hiefür wird eine beglaubigte Übersetzung des österreichischen Führerscheines benötigt. Bei der Ein- reise mit dem eigenen Kraftfahrzeug ist beim Grenzübertritt ein "Carnet de Passages en Douane" zu lösen und eine KFZ-Versicherung abzuschließen. Das Fahrzeug erhält eine libysche Kennzeichentafel. Die Kosten hierfür betragen zwischen 200 und 350 EUR. Bei der Ausreise muß man die Kennzeichentafel und die bei der Einreise ausgehändigten Papiere zurückgeben, worauf 50 libysche Dinar in bar zurückerstattet werden können.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexuelle Handlungen gelten in Libyen als illegal.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Voll- ständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.