- Hauptstadt:
- Rom
- Int. Kennzeichen:
- IT
- Sprache
- Italienisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Französisch
- Währung:
- 1 EURO = 100 Cent
- Elektrischer Strom:
- 230 Volt/50 Hertz Wechselstrom; teilweise noch dreipolige Steckdosen in Verwendung (Adapter erforderlich)
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 30.09.2010
In letzter Zeit wurden vermehrt Fälle von Betrug in Norditalien (Mailand, Turin) bekannt, bei denen Kreditnehmern günstige Kredite versprochen werden oder der Kauf einer Immobilie zu besonders guten Konditionen in Aussicht gestellt wird. Als Voraussetzung für die Abwicklung des Geschäftes wird jedoch zuerst auf die Übergabe eines meist hohen Bargeldbetrages als Provision oder Besicherung in Italien bestanden. Von derartigen Geschäften wird dringendst abgeraten, auch wenn das Geschäft in den Räumen einer Bank abgewickelt werden sollte.
Darüber hinaus ist die Verbringung eines Bargeldbetrages ab EUR 10.000,-- nach Italien (dies betrifft sowohl die Einreise wie auch die Ausreise) deklarationspflichtig.
Sicherheit
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben davor gewarnt, dass Italien ein prioritäres Angriffsziel für terroristische Aktivitäten darstelle und daher die Sicherheitsvorkehrungen weiter verstärkt. Besondere Schutzmaßnahmen gibt es bereits seit längerem für öffentliche Plätze und gefährdete Einrichtungen wie z.B. Bahnhöfe, Flughäfen und U-Bahnen, Botschaften und Konsulate. Erhöhte Wachsamkeit erscheint auf stark besuchten öffentlichen Plätzen, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und in Massentransporteinrichtungen empfehlenswert.
In den Großstädten besteht erhöhte Kriminalität; Taschendiebstähle (in Autobussen, Zügen und auf der Straße, zuletzt zunehmend auch in Kirchen), Einbrüche und Autodiebstähle sind häufig, Gewaltver- brechen jedoch eher selten. Es sollte daher nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten photokopiert werden. Ebenso sollte vom Tragen wertvoller Schmuckstücke abgesehen werden. Wertgegenstände sollten keineswegs in Pkws zurückgelassen werden. Insbesondere in den südlicheren Landesteilen kann es bei Fahrten im Stadtgebiet oder an sonstigen Stellen, wo Langsamfahren oder Anhalten erforderlich ist, empfehlenswert sein, die Autotüren mittels Zentralverriegelung zu versperren und die Fenster geschlossen zu halten, um Diebstähle aus dem Wagen hintan zu halten.
Weiters kommt es im ganzen Land auf Autobahnraststätten und -parkplätzen gelegentlich zu Raubüber- fällen auf Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Dabei werden die Reifen geparkter Fahrzeuge manipuliert, die Täter bieten Pannenhilfe an und rauben schließlich ihre Opfer aus. Vor allem nachts sollten Autobahnparkplätze daher gemieden werden, bzw. Fahrzeuge nicht unbewacht geparkt werden.
Einreise
| Visumspflicht: nein | |
| Visum erhältlich: --- | |
| Reisedokumente: Reisepass oder gültiger Personalausweis | |
| Passgültigkeit: kann bis zu 5 Jahre abgelaufen sein | |
| Kindermiteintragung: Die Miteintragung von Minderjährigen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird in Italien akzeptiert (laut österr. Recht verlieren bestehende Kindermiteintragungen am 15.06.2012 ihre Gültigkeit). | |
| Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert | |
| Sonstiges: Bei Einreisen und Ausreisen auf dem Luftweg kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung aufgrund privatrechtlich geregelter Beförderungsbestimmungen verweigert werden. Es wird daher geraten, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen. Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien strafbar. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten. |
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab einem Betrag von umgerechnet EUR 10.000 in Fremdwährung Deklarationspflicht. Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Gegen- stände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Ausfuhr
Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Bestimmungen zu beachten. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Mittelmeerklima mit den niedrigsten Temperaturen um den Gefrierpunkt, gelegentlich kalte Nordwinde. Sehr heiße Sommer mit häufig hoher Luftfeuchtigkeit, verbunden mit feucht-warmem Südwind. In den Bergen generell kälter.
Ratschläge
Reisende sollten sich bei Einkäufen, Restaurantbesuchen etc. immer eine Rechnung bzw. Kassabon geben lassen und diese aufbewahren, da die italienische Finanzbehörde (Guardia di Finanza) ermächtigt ist, diese umgehend zu kontrollieren.
Die italienische Gesetzgebung sieht im „Kampf gegen Markenpiraterie" hohe Geldstrafen für den Erwerb von gefälschter Markenware vor. Italienreisende sollten deshalb darauf achten, dass sie keine gefälschten Markenartikel (z.B. von Straßen- oder Strandverkäufern angebotene Handtaschen, Uhren, Sonnenbrillen etc.) kaufen.
Aufgrund der großen Hitze in den Sommermonaten sollten anstrengende Tätigkeiten in der Mittagszeit grundsätzlich unterlassen werden.
Seit 1.1.2005 gilt auf italienischen Schipisten für Minderjährige unter 14 Jahren Helmpflicht. Im Unterlassungsfall droht dem Verantwortlichen eine Geldstrafe bzw. können Minderjährige ohne Helm von der Benutzung von Liften ausgeschlossen werden.
Erfahrungsgemäß kann es in Italien immer wieder zu Streiks kommen, weshalb sich Reisende vor Reiseantritt diesbezüglich informieren sollten.
Für Reisende, die der italienischen Sprache mächtig sind, könnten folgende Links nützlich sein:
www.aeroporti.com/listascioperi.htm
http://www.mit.gov.it/mit/site.php?p=scioperi
Gesundheit
Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern reicht nicht immer an das generelle westeuropäische Niveau heran, die Versorgung in Privatkliniken ist tendenziell besser, jedoch auf eigene Kosten.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
In den Sommermonaten sollte auf einen entsprechenden Schutz vor der starken Sonneneinstrahlung geachtet sowie anstrengende Betätigungen reduziert werden. Leitungswasser weist regional und saisonal unterschiedliche Qualität auf. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozial- versicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Auf die rigorosen Kontrollen vor allem von beruflichen KFZ-Lenkern (LKW- und Autobuschauffeure) und drakonischen Strafmaßnahmen (bis zur Abnahme von Führerscheinen) wird hingewiesen. Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. In Mailand & Rom: U-Bahnen. Bei Reiseantritt in Zügen ist die Fahrkarte unbedingt vorher zu entwerten. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der Versicherungskarte ist zu empfehlen. Das Abblendlicht bei Mopeds und Motorräder muss immer eingeschaltet sein. PKWs und LKWs müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Das Telefonieren beim Fahren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt. Es gelten 0,5 Promille.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien ist der österreichische Führerschein binnen eines Jahres nach Erteilung der „residenza“ beim zuständigen Straßenverkehrsamt („Motorizzazione civile“) bzw. über ein ACI-Büro (Automobile Club d’Italia) in einen italienischen Führerschein umzuschreiben. Der österreichische Führerschein wird eingezogen und an die ausstellende Behörde übermittelt. EU-Führer- scheine müssen nur bei dem für den Wohnort zuständigen „Ufficio della Motorizzazione Civile“ eingeschrieben werden. Die Kosten für Umschreibung bzw. Eintragung ausländischer Führerscheine variieren stark (Führerscheingruppe etc.) und können am besten direkt bei der „Motorizzazione“ erfragt werden (http://www.motorizzazioneroma.it). Sämtliche Führerscheine sind in Italien befristet, und zwar die Gruppen A und B auf 10 Jahre, alle übrigen Gruppen auf 5 Jahre. Nach diesen Fristen sind ärztliche Untersuchungen fällig. Diese Untersuchungen sind auch für Inhaber von EU-Führerscheinen, die bei der „Motorizzazione“ eingeschrieben sind, verpflichtend. Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften gibt es ein Punktesystem, wobei Ausländer italienischen Staatsangehörigen völlig gleichgestellt sind.
Bei Verlust des Führerscheins in Italien ist eine polizeiliche Verlustanzeige notwendig. Mit dieser ist die Weiterfahrt in Italien und die Rückkehr nach Österreich (innerhalb eines Monats) möglich.
Auch in Italien dürfen Mopeds bzw. Mikroautos mit Hubraum bis 50 cm3 und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nur mehr von Personen gelenkt werden, die zumindest einen Mopedausweis besitzen. Leider besteht gegenwärtig noch keine Klarheit darüber, ob österreichische Mopedausweise von den italienischen Behörden anerkannt werden. Motorradfahrern, die sich in Italien nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten, kann die Maschine entzogen werden. Neben hohen Bußgeldern droht die Beschlagnahmung für 60 Tage, im Wiederholungsfall für 90 Tage.
Seit 01.04.2004 gilt für Autolenker in Situationen, die die Aufstellung eines Warndreiecks erfordern (v.a. Pannen, Unfälle, etc. außerhalb des Ortsgebiets), beim Aussteigen aus dem Fahrzeug zur Steigerung der Sichtbarkeit die Pflicht zum Tragen einer Warn- bzw. Leuchtweste in einer auffälligen Farbe (v.a. gelb, orange, orangerot), an der zudem lichtreflektierende Streifen angebracht sind. Jede andere mit- fahrende Person, die die Fahrbahn zum Aufstellen des Pannendreiecks betritt, muss dabei ebenfalls eine solche Warn- bzw. Leuchtweste oder zumindest "lichtreflektierende Vorrichtungen" anlegen.
Geldstrafen: Verletzung der Helm- und Gurtenpflicht (bis zu € 550,20), Telefonieren am Steuer (bis zu € 594), gefährliche Überholmanöver (von mindestens € 68,25 bis zu € 1.083,60), Fahren auf der falschen Straßenseite (bis zu € 1.083,60). Auf den italienischen Autobahnen herrscht in der Regel Mautpflicht.
Es gibt in Italien mehrere Polizeiwachkörper: staatliche Polizei (Polizia di Stato), Gendarmerie (Carabinieri), Straßenpolizei (Polizia Stradale) und Gemeindepolizei (Vigili urbani, Polizia municipale); bei Autounfällen können mehrere Wachkörper gleichzeitig zuständig sein.
Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften: 50 km/h, auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90 km/h, auf Autobahnen: 130 km/h bzw. 110 km/h bei Regen! Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h ist ein Bußgeld von 370 bis 1.458 EURO fällig. Hinzu kommt der Führerscheinentzug für drei bis sechs Monate. Bei Urlauben gilt der Entzug der Fahrerlaubnis für die Zeit des Italien-Aufenthaltes.
Harte Strafen gelten für Alkohol und Drogen am Steuer. Bei 0,5 bis 0,8 Promille werden 500 bis 2.000 EURO Strafe fällig; der Führerschein wird für drei bis sechs Monate entzogen. Ein Alkoholgehalt von über 0,8 Promille wird mit entsprechend strengeren Strafen (einschließlich Freiheitsentzug) geahndet. Drogen am Steuer werden mit Geldstrafen von € 1.000 bis 4.000 geahndet, zuzüglich bis zu 3 Monate Haftstrafe und Führerscheinentzug von 6-12 Monaten.
Erfahrungsgemäß kann es in Italien im Bahn- und Flugverkehr immer wieder zu Streiks kommen. Reisende mögen sich jedenfalls vor Reiseantritt bei ihrem Beförderungsunternehmen informieren.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung in Italien finden Sie auf der Startseite der Österreichischen Botschaft in Rom: http://www.bmeia.gv.at/botschaft/rom.html sowie in der Länderdatenbank des ÖAMTC: http://www.oeamtc.at/reise/laender/
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Homosexualität ist in Italien legal.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Österreichische Botschaft Rom (Ambasciata
d'Austria in Italia)
ÖB
Rom, Informationen auf Italienisch
ÖB
Rom, Informationen auf Deutsch
ENIT (Ente Nazionale Italiano per il Turismo)
Nationaler
Italienischer Fremdenverkehrsverband in verschiedene Sprachen, ENIT
Informationen deutschsprachig
ACI (Automobile Club D'Italia)
italienischer
Automobilclub mit Straßen- und Verkehrsinformationen über Italien,
nur in italienischer Sprache





