- Hauptstadt:
- Jerusalem; die Annexion von Ostjerusalem ist international nicht anerkannt
- Int. Kennzeichen:
- IL
- Sprache
- Hebräisch, Arabisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, Russisch, Spanisch, Französisch, Deutsch
- Währung:
- 1 neuer Shekel (NIS) = 100 Agorot
- Information zur Zeitdifferenz:
- MEZ +1 h
- Elektrischer Strom:
- 220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, dreipoliger Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
Besondere Hinweise
Letzte Änderung: 09.08.2010
Sicherheit
Hohes Sicherheitsrisiko in gesamt Israel.
Seit 18.01.2009 besteht ein Waffenstillstand, der überwiegend eingehalten wird, nachdem am 27.12. 2008 Israel auf den andauernden Raketenbeschuss aus Gaza mit massiven Luftangriffen auf den Gazastreifen reagiert hatte.
Jerusalem: Wegen der angespannten Situation wird in Jerusalem, insbesondere in der Altstadt, zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen größere Menschenansammlungen zu meiden. An Freitagen und hohen Feiertagen sollten Besuche der Altstadt nach Möglichkeit ganz vermieden werden, da kleinste Vorfälle zu Unruhen führen können.
Am 2. August 2010 wurde der südisraelische Badeort Eilat Ziel eines Raketenangriffs, der in der jordanischen Nachbarstadt Aqaba zu einem Toten und mehreren Verletzten führte, in Israel jedoch nur geringen Sachschaden verursachte.
Bei einem Feuergefecht an der Grenze zwischen Israel und Libanon kam es am 3. August 2010 zu mehreren Toten und Verletzten auf beiden Seiten.
PARTIELLE REISEWARNUNG für den Gazastreifen sowie für die Westbank; siehe dazu: Informationen zu den Palästinensischen Gebieten
ISRAEL
Bei Reisen nach Israel wird auf das hohe Sicherheitsrisiko (Terrorbedrohung aufgrund der gespannten Beziehungen zum Westjordanland und Gaza, bes. im näheren Umkreis zu Gaza (Sderot, Ashkelon, Yad Mordechai) aufmerksam gemacht. Menschenansammlungen in Märkten, Stadtbusse, Restaurants, Cafés, Diskotheken u.a. wurden in der Vergangenheit Ziele von schweren Terroranschlägen; Jerusalem, Tel Aviv, Haifa, Ashdod, Beersheva, Netanja waren dabei besonders betroffen.
Insbesondere Orte mit Symbolcharakter (religiöse Stätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen) sowie Wirtschafts- und Tourismuszentren gelten weiterhin als vorrangige Ziele von Terroristen.
In Städten wie Jerusalem können sich des Weiteren immer wieder Messerattentate auch auf Touristen ereignen. Deshalb sollte man als Tourist bzw. Pilger möglichst wenig Aufmerksamkeit auf sich lenken.
Auf dem Flughafen Ben Gurion werden strenge Befragungen und Kontrollen des mitgeführten Gepäcks durchgeführt. Dabei können gelegentlich Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Einreise nach sowie der Ausreise aus Israel auftreten.
Reisende sollten höchste Wachsamkeit walten lassen
und folgende Vorsichtsmassnahmen unbedingt beachten:
- Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einer hohen
Sicherheitsgefährdung begibt, muss sich der Gefährdung bewusst sein.
In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage
vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes
fortlaufend zu überprüfen.
- Warnungen sind ernst zu nehmen und Anweisungen der örtlichen
Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
- Ein gültiges Reisedokument ist jederzeit mitzuführen.
- Städtische Ballungszentren, Menschenansammlungen, Großkaufhäuser, Märkte,
Straßencafés/-restaurants, Fußgängerzonen, Nachtclubs u.ä. sind als
potentielle Terrorziele mit besonderer Vorsicht zu frequentieren. Erhöhte
Vorsicht gilt für Tel Aviv und Jerusalem.
- Von der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, insbesondere von
Stadtbussen, die wiederholt Ziel von Terroranschlägen waren, ist
unbedingt Abstand zu nehmen.
- Von Reisen in das Grenzgebiet zum Libanon wird abgeraten, da es hier
erfahrungsgemäß zu militärischen Zusammenstößen zwischen
israelischen Sicherheitskräften und im Südlibanon operierenden
bewaffneten Gruppen (Hizbollah) kommen kann.
- Von Reisen in die Nähe zum Gazastreifen wird abgeraten, da weiterhin
die Gefahr von Beschuss durch palästinensische Kassam-Raketen besteht.
- Von Reisen in unmittelbare Nähe des in Bau befindlichen so genannten
Sicherheitszaunes wird abgeraten.
- Eilat am Roten Meer ist problemlos zugänglich.
- Die Altstadt von Jerusalem (Grabeskirche, Klagemauer, Österreichisches
Hospiz) ist zugänglich. Für die Besichtigung der Altstadt wird
ortskundige Begleitung nahe gelegt. Obwohl der Tempelberg/ Al Haram
al-Sharif auch für Nicht-Muslime zu gewissen Besuchszeiten im
Normalfall geöffnet ist, wird Touristen von einem Besuch an
Freitagen und hohen Feiertagen abgeraten, da kleinste Vorfälle zu
Unruhen führen können.
- Beim Besuch religiöser Stätten und orthodoxer jüdischer Viertel (z.B. Meah Sha’arim in Jerusalem) ist auf entsprechende Kleidung und Verhaltensregeln zu achten.
- Grenzübergänge: allgemein kann es bei allen Grenzübergängen - von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), von Bet Shean nach Jordanien (Sheikh Hussein) und vom Westjordanland nach Jordanien (Allenby Bridge) - immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen oder einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es wird daher empfohlen, sich rechtzeitig vor Ort über die Öffnung zu informieren.
Einreise
| Visumspflicht: nein (Aufenthalt bis zu 3 Monate) | |
| Visum erhältlich: Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann. | |
| Reisedokumente: Reisepass | |
| Passgültigkeit: mind. 6 Monate bei Einreise | |
| Miteintragung von Kindern: bis zum 12. Lebensjahr | |
| Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert | |
| Sonstiges: Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. |
Für Personen, die in die palästinensischen Gebiete
(Westjordanland und Gazastreifen) weiterreisen wollen, kommt es immer
wieder schon bei der Einreise nach Israel zu langen Wartezeiten. In jüngster
Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel
im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen
Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang
und Konsequenzen dieser Praxis. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten,
insbesondere bei der Wiedereinreise nach Israel aus den palästinensischen
Gebieten, wird empfohlen, sich zeitgerecht bei den israelischen Behörden
über die konkrete Umsetzung und Implikationen dieser Regel zu
informieren.
Einreisen und Ausreisen aus den Palästinensischen Gebieten
(Westjordanland und Gazastreifen) können von der Österr. Botschaft Tel
Aviv nicht sichergestellt werden.
Die Einreise nach Israel aus dem Gazastreifen via Erez-Checkpoint ist
nur möglich, wenn die Ausreise aus Israel nach Gaza ebenso dort
erfolgte.
Die Österr. Botschaft Tel Aviv ist ausnahmslos nur für die israelische
Seite der Grenzkontrollen zum Gazastreifen zuständig. Hilfestellungen
der Österr. Botschaft Tel Aviv in Bezug auf Gaza sind, wenn überhaupt,
nur sehr begrenzt möglich und erstrecken sich nicht auf Kontakte mit
den für Gaza zuständigen palästinensischen Behörden. Sollten
aus der Hilfestellung der Österr. Botschaft Tel Aviv Kosten erwachsen,
werden diese per Konsulargebührenbescheid vorgeschrieben werden.
Personen, die nach Gaza über Rafah (Ägypten) einreisen, müssen auf
Grund der geltenden israelischen Einreisebestimmungen ausnahmslos wieder
über Rafah (Ägypten) ausreisen. Eine Hilfestellung durch die Österr.
Botschaft Tel Aviv ist nicht möglich.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten).
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Euroschecks werden von größeren Hotels, einigen Geschäften und Banken eingelöst, Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Gegen- stände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören für Personen ab 17 Jahren auch alkoholische Getränke (2 Liter Wein und 1 Liter Alkohol) sowie Tabak (nicht mehr als 250 Gramm). Wertvolle Gegen- stände müssen bei der Einreise deklariert werden, der Zoll kann eine Zollhinterlegung fordern (insbesondere für Videokameras oder PCs). Geschenke dürfen bis zu einem Wert von US $ 150 eingeführt werden. Die Einfuhr von frischen Früchten, Fleisch, Pflanzen und Medikamenten (außer mit zugelassenem Rezept) sowie Waffen ist verboten.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Der Rücktausch der Landeswährung ist gegen Vorlage der Wechselbestätigung bis zu einem Gegenwert von US $ 500.- möglich. Das Reisegepäck muss vollständig wiederausgeführt werden. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
In den Küstengebieten sind die Sommer heiß und feucht (hohe Luftfeuchtigkeit), die Winter allgemein mild und regnerisch. Im Landesinneren und den Bergregionen trockener und kühler. In den Wüstenge- bieten muss mit großen Temperaturschwankungen gerechnet werden.
Ratschläge
Während der heißen Jahreszeit sollte auf eine entsprechende Flüssigkeitszufuhr geachtet werden.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen, mitunter Mängel im sanitären Bereich.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Eine gewisse Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Versicherung
Für den Krankheitsfall besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird daher nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Busverbindungen sowie ein eher spärlich ausgebautes Eisenbahnnetz. Innerstädtisch Busse. Es gibt zahlreiche Mietwagenfirmen mit im Vergleich zu Europa günstigen Mietwagentarifen. Am Shabbat (von Freitag nach Sonnenuntergang bis Samstag nach Sonnenuntergang) verkehren keine öffentlichen Verkehrsmittel; von Autofahrten in jüdisch-orthodoxen Vierteln ist während des Shabbat Abstand zu nehmen. Während des hohen religiösen Feiertages Yom Kippur gilt ein generelles Fahrverbot. Bei Autofahrten in Israel (und nach Ägypten und Jordanien) sind ein internationaler oder der österreichische Führerschein und die Zulassung (beide mit englischer Übersetzung) mitzuführen. Bei Reisen in Richtung Ägypten zusätzlich Carnet de Passages. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist verpflichtend. Es gilt 0,0 Promille. Im Winter ist auch tagsüber Abblendlicht vorgeschrieben.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Das Fotografieren militärisch bedeutsamer Anlagen (Flugplätze, Grenzposten, Bahnhöfe u.a.) ist verboten.
In Anbetracht der kulturellen Vielfalt, vorherrschender Sitten, Gebräuche und Religionen in Israel wird besonderer Bedacht beim zwischenmenschlichen Verhalten in der Öffentlichkeit nahe gelegt, da sonst mit Strafen gerechnet werden muss.
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.





