- Hauptstadt:
- Kairo
- Int. Kennzeichen:
- EG
- Sprache
- Arabisch
- Gängige Fremdsprachen:
- Englisch, seltener Französisch. Die große Masse der Bevölkerung spricht jedoch keine Fremdsprachen
- Währung:
- 1 Ägyptisches Pfund (LE = Livre Egyptien) = 100 Piastres (PT)
- Information zur Zeitdifferenz:
- MEZ+1: da die ägyptische Sommerzeit (Mitte April bis Ende September) nicht deckungsgleich mit der europäischen Sommerzeit ist kommt es in der Umstellungsphase auch zu keinem Zeitunterschied.
- Elektrischer Strom:
- 220 bzw. 380 Volt Wechselstrom, 50 Hertz (starke Spannungsschwankungen)
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 21.10.2010
Für Ägypten ist nach wie vor von einer erhöhten Sicherheitsgefährdung auszugehen. Anschläge auch an touristisch frequentierten Orten können nie ganz ausgeschlossen werden. Die ägyptische Polizei hat die Sicherheitskontrollen insbesondere in der Kairoer U-Bahn und an internationalen Flughäfen wesentlich verstärkt.
In Kairo kommt es vereinzelt zu bisher meist gewaltfreien Kundgebungen. Da es sowohl bei größeren Menschenansammlungen als auch im Zuge von friedlichen Kundgebungen in kürzester Zeit zu Gewalttätigkeiten kommen kann, wird empfohlen, sich bei Wahrnehmung einer solchen sofort aus dem betroffenen Bereich zu entfernen.
Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen ist bis auf jederzeit möglichen Widerruf geöffnet. Im Falle einer kurzfristig angekündigten Schließung kann unter Umständen eine Wiederausreise unmöglich werden. Eine Intervention der Österreichischen Botschaft Kairo für eine Ausreise aus dem Gazastreifen ist nicht möglich. Sollten der österreichischen Botschaft durch anderweitige Hilfestellungen gegenüber den ägyptischen Behörden Ausgaben entstehen, werden diese mit einem Konsulargebührenbescheid in Rechnung gestellt. Das Gebiet in der Nähe der Grenze bis Al Arish gilt als Hochsicherheitsgebiet und sollte von Touristen gemieden werden.
Bei Reisen in die ägyptischen Saharagebiete abseits touristisch frequentierter Strecken wird dringend gewarnt (insbes. Grenzgebiet zu Sudan und Libyen).
Sicherheit
Partielle Reisewarnung für alle Saharagebiete
Allgemein erhöhte Sicherheitsgefährdung/Hohe Sicherheitsgefährdung auf der Halbinsel Sinai
Allgemeine Sicherheitslage:
Es ist, insbesondere seit dem jüngsten bewaffneten Gaza-Konflikt von einer erhöhten Sicherheitsgefährdung in Ägypten auszugehen.
Seit den politischen Unruhen im Gazastreifen Mitte 2007 war der Grenzübergang Rafah auch für Palästinenser aus dem Gazastreifen geschlossen. Mittlerweile ist dieser wieder geöffnet, kann jedoch ohne vorherige Ankündigung von der ägyptischen Regierung wieder geschlossen werden. wodurch eine ungehinderte Wiederausreise unmöglich gemacht wird. Das Gebiet der ägyptischen Mittelmeerküste im nord-westlichen Sinai gilt aufgrund dessen als Hochsicherheitszone. Reisen bzw. Besuche im Grenzgebiet zum Gazastreifen bis El-Arish sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
Trotz verstärkter Sicherheitsmaßnahmen können, auch aufgrund aktueller Hinweise, weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden. Es wird speziell auf der Sinai-Halbinsel, im Grenzgebiet zum Sudan und in städtischen Ballungsgebieten zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht geraten.
Im Tourismusland Ägypten wurden im Hinblick auf die politischen Spannungen in der Region von den Behörden umfangreiche Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit von Reisenden und Touristen auf ägyptischem Staatsgebiet auch unter verschärften Bedingungen zu gewährleisten. An den Flughäfen in Kairo, Hurghada, Sharm el Sheikh, Luxor, Assuan und Marsa Alam werden Passagiere und Gepäck verstärkt kontrolliert, wodurch es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen kann. Zu den Sicherheitsmaßnahmen der Regierung gehört auch die Begleitung von Touristenbussen und –zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist besonders auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Nil-Kreuzfahrten sind aus schifffahrtstechnischen Gründen nur auf der Strecke Luxor-Assuan sowie auf dem Nasser-Stausee bis Abu Simbel möglich. Im Einzelnen wären dennoch die folgenden Punkte zu beachten.
Reisen in Ägypten:
Im Sinai, in gewissen Gebieten entlang der Küste des Roten Meeres,
entlang des Küstenbereichs um El Alamein und im Grenzgebiet zu Libyen
und dem Sudan ist aufgrund des Vorhandenseins von Minenfeldern besondere
Vorsicht geboten. Minenfelder sind oft nicht oder nur schwer erkennbar
gekennzeichnet; auch mit lokalen Führern, welche diesbezüglich exakte
Kenntnisse vorgeben, sollte man das Verlassen der befahrenen Hauptstraßen
daher vermeiden. Dies gilt verstärkt für das Gebiet des nördlichen
Sinai, wo Ausländern generell nur die Benützung der
Hauptverkehrsverbindungen gestattet ist; entsprechende Hinweisschilder müssen
unbedingt beachtet werden. An der Mittelmeerküste kann es vorkommen,
dass der Zugang zu den Stränden nach Sonnenuntergang verboten wird. Außerdem
besteht auch noch an einigen unbebauten Küstenabschnitten entlang des
Mittelmeers und des Roten Meers die Möglichkeit des Vorhandenseins von
Minen, weshalb Küstenabschnitte außerhalb der Tourismusgebiete grundsätzlich
zu meiden sind, wenn das Nichtvorhandensein von Minen nicht durch
offizielle Informationen bzw. entsprechende lokale Vorkehrungen
sichergestellt ist.
Kurzfristig können Zugverbindungen für Touristen gesperrt/eingeschränkt werden. Vor Reiseantritt wird daher zur Kontaktaufnahme zur ägypt. Eisenbahn bzw. auch dem Tourismusbüro der ägyptischen Botschaft in Wien geraten.
Aufgrund des Nahostkonflikts haben Israel und die USA in Ägypten in weiten Kreisen der Bevölkerung ein negatives Image. Im Gefolge der Besetzung des Iraks hat sich dies weiter verstärkt und sich auch auf Staaten ausgedehnt, die im Irak Truppen stellen. Eine „antiwestliche“ Stimmung in Teilen der Bevölkerung hat sich verfestigt, ein Risiko aggressiver Handlungen gegen diesen Staaten zugeordnete Ausländer besteht. Es wird daher empfohlen, größere Menschenansammlungen zu meiden und insbesondere in den städtischen Ballungszentren Ägyptens besondere Vorsicht auf öffentlichen Plätzen an den Tag zu legen. Im Falle der Nachfrage ist es nützlich, sich als Österreicher („Nemsa“ = Österreich) zu identifizieren, da Österreich in der ägyptischen Öffentlichkeit relativ beliebt ist.
Isolierte Reisebewegungen außerhalb der besonders intensiv kontrollierten Tourismusgebiete vor allem in Gebiete mit sozialen Spannungen, Elendsviertel bzw. stark fundamentalistisch-islamischer Prägung sollten ohne eingehende Erkundigungen über deren Unbedenklichkeit und ohne ortskundige Begleitung möglichst gemieden werden. Allgemein, insbesondere aber außerhalb der gesicherten Tourismusgebiete sollte auffälliges oder provokatives Verhalten insbesondere in Richtung einer Verletzung von individuellen oder nationalen Ehr- und religiösen Gefühlen gemieden werden. In städtischen Gebieten sollte daher jedenfalls keine Strandbekleidung, sondern Kleidung getragen werden, wie sie in religiösen Stätten in Europa üblich ist.
Die Erreichbarkeiten der Österreichischen Botschaft in Kairo sollten immer bei sich geführt werden.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten/hohen Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Einreise
Visumpflicht
Reisende benötigen ein Visum, das von Inhabern gültiger gewöhnlicher Reisepässe normalerweise bei der Einreise selbst gegen eine Gebühr von derzeit US$ 15,-- umgehend erteilt wird. Man kauft an einem der Bank- oder Reisebüroschalter, welche sich vor der Paßkontrolle befinden, eine entsprechende Vignette, welche auch in Euro oder Ägyptischen Pfund bezahlt werden kann. (Bei der Umrechnung in Euro wird oft ein unrealistischer Wechselkurs herangezogen. Mit etwas Nachdruck kann man meist eine Umrechnung gemäß dem Tageskurs erwirken). Visaverlängerungen in Ägypten sind prinzipiell möglich, dazu ist vor Ablauf des Visums die Kontaktierung der Einwanderungsbehörde erforderlich.
Inhaber von gültigen österreichischen Dienstpässen und Diplomatenpässen müssen ausnahmslos und ungeachtet des Reisegrundes (dienstlich/privat) bereits vor Ankunft in Ägypten im Besitz eines gültigen Visums sein.
Passgültigkeit
Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein.
Kindermiteintragung
Die Einreise von im Pass der Eltern miteingetragenen Kindern ist zwar
bis zum zwölften Lebensjahr möglich, da es in der Vergangenheit aber
fallweise zu Schwierigkeiten mit den Grenzbehörden und damit
verbundenen Verzögerungen bei der Einreise kam, empfiehlt es sich für
Kinder einen eigenen Reisepass mitzuführen.
Einreise mit eigenem Kfz
Nach vorliegenden Informationen kommt es immer wieder bei Individualreisen mit eigenem KFZ (Geländefahrzeug oder Motorrad) zu nachstehenden Schwierigkeiten: Zur Erlangung einer Einreiseerlaubnis mit dem eigenen KFZ muss der Fahrzeughalter entweder bereits in Österreich (z.B. durch heimische Automobilklubs) oder spätestens an der Grenze ein "Carnet de Passage" lösen, welches wiederum an die Entrichtung eines Gelderlages gebunden ist. Der solchermaßen als Garantie zu hinterlegende Betrag beläuft sich auf umgerechnet ca. € 2.900,--. Abgesehen davon, dass es durch die Nachlässigkeit mancher Zöllner (unvollständig ausgefüllte Papiere, kein Eintrag des Fahrzeugs in den Reisepass etc.) manchmal zu Schwierigkeiten und jedenfalls langwierigen Verzögerungen bei der Ausreise kommen kann, sind auch zahlreiche Fälle bekannt, in welchen selbst bei Vorliegen einer vollständigen Dokumentation dem Fahrzeughalter das Deposit nicht oder nur teilweise rückerstattet wurde.
Einreise aus Israel
Besondere Bestimmungen gelten für die Einreise aus Israel. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel. Sofern weitere Orte in Ägypten besucht werden sollen, ist vor Antritt der Reise ein Visum an der ägyptischen Botschaft im jeweiligen Aufenthaltsland zu beantragen. Im Zweifelsfall sind die Visumsbestimmungen/Einreisebestimmungen bei der jeweiligen ägyptischen Botschaft zu klären.
Einfuhr
Mitgeführte Devisen müssen erst ab einem Betrag von US$ 10.000,-- deklariert werden; die Einfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000,-- ägyptischen Pfund gestattet. Kreditkarten werden in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise angenommen. Geldwechsel ist bei Banken und autorisierten Wechselstellen möglich; die Verwendung von Bankomatkarten ist nur bei Banken möglich. Mit Kreditkarten kann bei den vereinzelt vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden.
Reisegepäck für den persönlichen Bedarf ist zollfrei einführbar. Persönlicher Schmuck sowie andere wertvolle Gegenstände müssen deklariert werden und werden in den Reisepass eingetragen (auf die Löschung dieser Eintragung bei der Ausreise ist zu achten).
Die Einfuhr von Drogen wird mit härtesten Strafen geahndet!
Ausfuhr
Das Reisegepäck, soweit es nicht dem persönlichen Verbrauch dient, muss wieder ausgeführt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000,-- ägyptischen Pfund gestattet. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist, abgesehen von einer ausnahmsweise erteilten Genehmigung, generell verboten; bei Orientteppichen ist jedenfalls eine Genehmigung einzuholen. Beim Kauf von Gegenständen, welche u.U. als Antiquitäten eingestuft werden könnten (z.B. div. Einkäufe am Souk/Basar, sollte unbedingt eine (möglichst in englischer Sprache gehaltene) Rechnung verlangt werden. Sollten dennoch diesbezügliche Probleme bei der Ausreise auftreten bzw. als Antiquitäten eingestufte Gegenstände konfisziert werden, empfiehlt sich die Notiz des Namens sowie der Dienstnummer des zuständigen Beamten. Im Falle von Konfiszierungen sollte auch eine entsprechende Bestätigung verlangt werden. Manchmal wird von den Sicherheitsorganen am Flughafen das Öffnen von Gepäcksstücken angeordnet; insbesondere beim Vorzeigen des Inhaltes von Brieftaschen etc. wird dabei zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Die Ausfuhr von Muscheln, Korallen, Steinen, versteinertem Holz sowie antiken Gold- und Silberarbeiten ist verboten.
Devisen können in unbeschränkter Höhe ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Teils subtropisch, teils Wüstenklima mit heißen Tagen und kühlen Nächten. Im Norden Mittelmeerklima.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungszeit sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist in den Sommermonaten auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Die UV-Strahlen der Sonne sind in Ägypten sehr intensiv; wegen der starken Kontraste sind Sonnenbrillen unumgänglich. Vor allem während der heißen Jahreszeit ist die Verwendung von Kleidung aus Baumwollfasern anzuraten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; der Alkoholkonsum sollte eingeschränkt werden.
Gesundheit
Medizinische Einrichtungen sind in den Großstädten vorhanden, allerdings liegt das Niveau, insbesondere was Hygiene und Krankenpflege betrifft, oft unter europäischen Ansprüchen. Medikamente, die in Lizenz von europäischen und amerikanischen Marken erzeugt werden, sind in der Regel ausreichend vorhanden. Importierte Medikamente sind teurer und nicht überall erhältlich. Erwähnenswert ist die vor allem in Kairo sehr hohe Luftverschmutzung (Smog), welche insbesondere bei Personen mit Atembeschwerden bzw. Atemwegserkrankungen bei längerem Aufenthalt im Freien zu Problemen führen kann.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen eitrige Gehirnhautentzündung und Tollwut. Malariaprophylaxe für die Oase El Fayum in den Monaten Juni bis Oktober wird angeraten.
Vorsicht
Vom Genuss von Obst und Gemüse, das im Boden wächst und nicht geschält werden kann, ist abzuraten. Anderes Obst sollte geschält und gewaschen werden. Das Leitungswasser ist hoch gechlort und daher nur beschränkt als Trinkwasser genießbar. Der Genuss von abgekochtem Wasser bzw. abgefülltem Mineralwasser ist anzuraten. Vom Barfußgehen auf Rasenflächen, die mit Nilwasser gesprengt werden, ist wegen der Gefahr von Bilharzia abzuraten. Das gleiche gilt für langsam fließende und stehende Gewässer. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Vor Tauchgängen im Roten Meer sollte unbedingt der Rat von erfahrenen lokalen Tauchern eingeholt werden. Von Tauchgängen in das so genannte "Blue Hole" in der Gegend von Dahab ohne Verwendung einer Kette wird dringend abgeraten, da sich dort schon zahlreiche Tauchunfälle ereignet haben.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Eine Anhäufung von schweren Verkehrsunfällen - auch mit Reisebussen bei Tages- oder Mehrtagesausflügen - wurde seitens der ägyptischen Behörden zum Anlaß genommen, solche Reiseveranstalter strenger zu kontrollieren und eventuell auch deren Lizenzen zu entziehen.
Es kann zeitweise zu Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Kairo und Oberägypten sowohl auf der Strasse wie auch auf der Schiene kommen. Touristen wird vor Antritt ihrer Reise angeraten, sich über die aktuelle Sicherheitslage in diesem Bereich zu informieren.
Es existieren Inlandsflugverbindungen, Eisenbahnverbindungen sowie Buslinien zu den wichtigsten touristischen Zentren. Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind asphaltiert und instand gesetzt. Die Wüstenpisten können nur mit Geländewagen befahren werden. (Vorsicht vor nicht gekennzeichneten Minenfeldern; siehe Kapitel "Sicherheit".) Einige Straßen sind gebührenpflichtig. Grundsätzlich gilt, dass der Straßenverkehr vor allem in den Großstädten gewöhnungsbedürftig ist, da Straßenverkehrsvorschriften so gut wie nicht beachtet werden. Nachtfahrten sollten grundsätzlich vermieden werden, da sehr viele KFZ unbeleuchtet unterwegs sind. Für Touristen sind ein internationaler Führerschein, ein Carnet de Passage sowie eine lokale Personenhaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Es gilt 0,0 Promille. Da ägyptische Kraftfahrzeuge so gut wie keine Haftpflichtversicherung (nur minimale Versicherung für Personenschäden) besitzen und eine Durchsetzung eines Anspruches im Rechtsweg höchst fraglich erscheint, ist der Abschluss entsprechender Versicherungen vorteilhaft. Für Geländefahrzeuge von Touristen ist eine normalerweise an der Grenze erhältliche Genehmigung erforderlich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die ägyptischen Zoll- und Grenzbehörden bei der Einfuhr von Pkws nicht immer einheitlich vorgehen und auch Gebühren in unterschiedlicher Höhe einfordern. Lokal anmietbare Sammelbusse bzw. Sondertaxis inklusive Fahrer sind landesweit verfügbar. Da die Fahrweise der betreffenden Lenker jedoch oft sehr riskant ist, besteht bei der Benutzung solcher Minibusse eine besondere Gefährdung im Straßenverkehr. Dies gilt insbesondere für den Süden des Landes, wo aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen manche Sehenswürdigkeiten fast nur mit Touristen-Sammeltransporten (Minibusse + Polizeieskorte) zugänglich sind.
Besondere rechtliche Bestimmungen - Sonstiges
Vor dem Hintergrund seiner Tradition, Religion und Geschichte muss in Ägypten zu größter Zurückhaltung in Bezug auf die Bekundung zwischenmenschlicher Beziehungen, sexuelle Kontakte beziehungsweise sexuelle Neigungen geraten werden. Der Straftatbestand "unsittliches Verhalten" wird zum Teil sehr streng ausgelegt.
Reisende, die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen damit rechnen, dass sie von den ägyptischen Behörden als Ägypter angesehen werden und ausschließlich ägyptisches Recht in Bezug auf sie angewendet wird.
Das Außenministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.